Eine der wiederkehrenden, grundsätzlichen Aufgaben im Haustierbereich ist die Kastration von Hund und Katze. Einer der Hauptgründe hierfür ist, dass Tierhalter die Fortpflanzung des Tieres unterbinden wollen.

Zusätzlich können einige medizinische Gründe für die Kastration sprechen. So ergibt sich bei der Kastration von Hündinnen vor der ersten Läufigkeit eine deutliche Reduzierung des Risikos einer möglichen Tumorbildung, meist ursächlich im Bereich der Milchdrüsen. Bei Katzen ist die sogenannte “Rolligkeit” für viele Tierbesitzer äußerst anstrengend und auch bei Katern werden durch die Kastration das häufige “Markieren”, der typische “Katergeruch”, ständiges Umherstreunen sowie die ausgiebigen Revierkämpfe unterbunden. Ein weiterer, aus medizinischer Sicht zu beachtender Punkt, ist die Verminderung des Ansteckungsrisikos mit Krankheiten, wie beispielsweise der Katzenleukose oder problematische Veränderungen an Eierstöcken, Gebärmutter, Prostata oder Hoden. Bei der Kastration von Hunden und Katzen werden dem Rüden oder dem Kater während der Narkose durch einen Schnitt in den Hodensack die Hoden entfernt. Dies ist ein relativ unkomplizierter Eingriff, der selten zu Komplikationen führt.

Bei Katzen und Hündinnen ist hingegen ein Bauchschnitt notwendig, um beide Eierstöcke zu entfernen. Wie bei jeder Operation können Risiken, Komplikationen und Nachwirkungen auftreten. Die Tierarztpraxis Quickborn von Dr. med. vet. Roswitha van Haaren blickt auf über 30 Jahre Erfahrung zurück und klärt Sie individuell und kompetent über den Eingriff der Kastration und den der Sterilisation auf. Unsere Praxis in Quickborn verfügt über eine moderne medizinische Ausstattung und getrennte Wartebereiche für Hunde und Katzen. Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen unser Praxisteam während der Sprechzeiten zur Verfügung.